Sehr geehrte
An der vor kurzer Zeit zu Ende gegangenen World Radio Conference (WRC 2003) in Genf ist unter anderem entschieden worden, dass die Morseprüfung als Zugang zu den Kurzwellenbändern nicht mehr obligatorisch ist.
Auf Grund dieses Entscheids führt das Bundesamt für Kommunikation ab sofort keine Morseprüfungen mehr durch und gibt allen Inhaberinnen und Inhabern einer Amateurfunkkonzession 2 den Zugang zu sämtlichen dem Amateurfunk zur Verfügung stehenden Frequenzbändern frei.
Die heute gültigen Radiotelefonisten- und Radiotelegrafistenausweise für Funkamateurinnen und Funkamateure werden dem neu zu schaffenden „Fähigkeitsausweis für den Amateurfunk“ gleichgestellt und behalten ihre Gültigkeit.
Dasselbe gilt für die heutige Amateurfunkkonzession 1 (CEPT cl. 1) und Amateurfunkkonzession 2 (CEPT cl. 2). Diese werden der neu zu schaffenden Amateurfunkkonzession CEPT gleichgestellt sein.
Wir werden daher weder die bestehenden Amateurfunkkonzessionen 2 noch die Fähigkeitsausweise gegen neue Dokumente austauschen.
Die Verordnung des Bundesrates über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen vom 6. Oktober 1997 und die Verordnung des BAKOM über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen vom 9. Dezember 1997 werden entsprechend angepasst. Die Änderungen treten am 1. Januar 2004 in Kraft.
Bis zum Inkrafttreten der oben erwähnten Verordnungsänderungen erteilen wir Ihnen als Inhaber einer Amateurfunkkonzession 2 die Bewilligung, ab sofort alle in Ziffer 24 Bst. a Abs 1 und Bst. b Abs 1 der Vorschriften für den Amateurfunk [1] ) aufgeführten Frequenzbänder zu benutzen. Die Fussnoten betreffend Leistung und dem Vorrang anderer Benutzer sind zu beachten. Diese Bewilligung ist nur in der Schweiz gültig.
Die notwendigen Anpassungen in den CEPT-Empfehlungen betreffend gegenseitiger Anerkennung der neuen Konzessionen und Fähigkeitsausweise werden gegenwärtig auf internationaler Ebene diskutiert. Ein Entscheid ist nicht vor Ende September zu erwarten.
Wir wünschen Ihnen viel Spass und viele interessante QSO auf den Ihnen neu zur Verfügung stehenden Frequenzbändern.
| Mit freundlichen Grüssen Bundesamt für Kommunikation Sektion Funkkonzessionen i. A. P. Kumli |
[1] www.bakom.ch/de/funk_nutzung/amateure/index/html